Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
a) | allgemeine Bestimmungen für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) fallen und von einer Person angeboten werden, die in einem Vertragsstaat des Abkommens über einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) niedergelassen ist; dafür gelten die Bestimmungen des ersten, zweiten und | |||||||||
b) | allgemeine Bestimmungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung landesrechtlich geregelter Berufe im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsrichtlinie); dafür gelten die Bestimmungen des ersten, dritten und | |||||||||
c) | allgemeine Anforderungen für landesrechtlich geregelte Berufszugangs- und Berufsausübungsbeschränkungen bei reglementierten Berufen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie); dafür gelten die Bestimmungen des vierten und sechsten Abschnittes dieses Gesetzes; | |||||||||
| begleitende Maßnahmen für Auskunftsersuchen nach der Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; dafür gelten die Bestimmungen des |
*) Fassung LGBl.Nr. 58/2016, 55/2019, 51/2020
a) | allgemeine Bestimmungen für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) fallen und von einer Person angeboten werden, die in einem Vertragsstaat des Abkommens über einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) niedergelassen ist; dafür gelten die Bestimmungen des ersten, zweiten und | |||||||||
b) | allgemeine Bestimmungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung landesrechtlich geregelter Berufe im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsrichtlinie); dafür gelten die Bestimmungen des ersten, dritten und | |||||||||
c) | allgemeine Anforderungen für landesrechtlich geregelte Berufszugangs- und Berufsausübungsbeschränkungen bei reglementierten Berufen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie); dafür gelten die Bestimmungen des vierten und sechsten Abschnittes dieses Gesetzes; | |||||||||
| begleitende Maßnahmen für Auskunftsersuchen nach der Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; dafür gelten die Bestimmungen des |
*) Fassung LGBl.Nr. 58/2016, 55/2019, 51/2020