§ 13 K-KPSG (weggefallen)

Kulturpflanzenschutzgesetz - K-KPSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2019 bis 31.12.9999
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Bundesgesetze in der nachstehend angeführten Fassung:

a)

Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2007;

b)

Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 13 K-KPSG seit 13.12.2019 weggefallen.

(3) Soweit in diesem Gesetz auf die Richtlinie 2000/29/EG verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl. Nr. L 169 vom 10. 7. 2000, S 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/1/EU, ABl. Nr. L 7 vom 12. 1. 2010, S 17.

Stand vor dem 13.12.2019

In Kraft vom 01.09.2011 bis 13.12.2019
(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Bundesgesetze in der nachstehend angeführten Fassung:

a)

Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2007;

b)

Pflanzenschutzgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 13 K-KPSG seit 13.12.2019 weggefallen.

(3) Soweit in diesem Gesetz auf die Richtlinie 2000/29/EG verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl. Nr. L 169 vom 10. 7. 2000, S 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/1/EU, ABl. Nr. L 7 vom 12. 1. 2010, S 17.

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