§ 15 K-KPSG (weggefallen)

Kulturpflanzenschutzgesetz - K-KPSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2019 bis 31.12.9999
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

a)

Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl Nr L 169 vom 10. Juli 2000, S 1;

b)

Richtlinie 95/44/EG der Kommission vom 26. Juli 1995 mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 77/93/EWG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen, ABl Nr L 184 vom 3. 8. 1995, S 34, geändert durch die Richtlinie 97/46/EG der Kommission vom 25. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie 95/44/EG, ABl Nr L 204 vom 31. 7. 1997, S 43;

c)

Richtlinie 2002/89/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl Nr L 355 vom 30. 12. 2002, S 45;

d)

Richtlinie 2009/143/EG des Rates vom 26. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG hinsichtlich der Übertragung von Laboruntersuchungen, ABl. Nr. L 318 vom 4. 12. 2009, S 23.

§ 15 K-KPSG seit 13.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 13.12.2019

In Kraft vom 01.09.2011 bis 13.12.2019
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

a)

Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl Nr L 169 vom 10. Juli 2000, S 1;

b)

Richtlinie 95/44/EG der Kommission vom 26. Juli 1995 mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 77/93/EWG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen, ABl Nr L 184 vom 3. 8. 1995, S 34, geändert durch die Richtlinie 97/46/EG der Kommission vom 25. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie 95/44/EG, ABl Nr L 204 vom 31. 7. 1997, S 43;

c)

Richtlinie 2002/89/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl Nr L 355 vom 30. 12. 2002, S 45;

d)

Richtlinie 2009/143/EG des Rates vom 26. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG hinsichtlich der Übertragung von Laboruntersuchungen, ABl. Nr. L 318 vom 4. 12. 2009, S 23.

§ 15 K-KPSG seit 13.12.2019 weggefallen.

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