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(2) Das Gesetz über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes, LGBl.Nr. 2/2013, tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
(3) Art. IV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 2/2013LGBl.Nr. 69/2022, 44/2013
(2) Das Gesetz über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes, LGBl.Nr. 2/2013, tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
(3) Art. IV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 2/2013LGBl.Nr. 69/2022, 44/2013