(1) Alle Packungen von Tabakerzeugnissen haben ein individuelles Erkennungsmerkmal zu tragen. Dieses muss zur Gewährleistung der Unversehrtheit nicht ablösbar aufgedruckt oder befestigt und unverwischbar sein und es darf nicht verdeckt oder getrennt werden, auch nicht durch Preisschilder oder dur... mehr lesen...
LGBl.Nr. 2/2013LGBl.Nr. 44/2013LGBl.Nr. 69/20221. Abschnitt: Regelungsgegenstand, Begriffe§ 11a. Abschnitt: Beschränkung der Wahlwerbung bei Landtagswahlen§ 1a Betragsgrenze und Wahlwerbungsbericht§ 1b Zeitliche Begrenzung§ 1c Begrenzung der Wahlplakate und digitalen Wahlwerbeanlagen§ 1d Übe... mehr lesen...