§ 25 LGFG

Landesgesundheitsfondsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2022 bis 31.12.9999

Die Landes-Zielsteuerungskommission hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Dabei ist der*) Fassung § 18 LGBl.Nr. 26/2022(Geschäftsordnung der Gesundheitsplattform) sinngemäß anzuwenden, wobei es möglich ist, bestimmte laufende Aufgaben der Geschäftsführung zuzuweisen. Im Fall von zwei Geschäftsführern oder Geschäftsführerinnen ist auch festzulegen, wie die übertragenen Aufgaben auf diese aufgeteilt werden.

Stand vor dem 01.04.2022

In Kraft vom 01.01.2013 bis 01.04.2022

Die Landes-Zielsteuerungskommission hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Dabei ist der*) Fassung § 18 LGBl.Nr. 26/2022(Geschäftsordnung der Gesundheitsplattform) sinngemäß anzuwenden, wobei es möglich ist, bestimmte laufende Aufgaben der Geschäftsführung zuzuweisen. Im Fall von zwei Geschäftsführern oder Geschäftsführerinnen ist auch festzulegen, wie die übertragenen Aufgaben auf diese aufgeteilt werden.

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