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(1) DiesesDas Gesetz tritt – mit Ausnahmeüber eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes, § 53 LGBl.Nr. 11/2018(Schiedskommission) –, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2013 in Kraft. Der § 53 tritt am 1. Jänner 20142017 in Kraft.
(2*) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landesgesundheitsfondsgesetz, LGBl. Nr. 7/2006, in der Fassung LGBl. Nr. 68/2008LGBl.Nr. 11/2018, außer Kraft.
(1) DiesesDas Gesetz tritt – mit Ausnahmeüber eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes, § 53 LGBl.Nr. 11/2018(Schiedskommission) –, tritt rückwirkend am 1. Jänner 2013 in Kraft. Der § 53 tritt am 1. Jänner 20142017 in Kraft.
(2*) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landesgesundheitsfondsgesetz, LGBl. Nr. 7/2006, in der Fassung LGBl. Nr. 68/2008LGBl.Nr. 11/2018, außer Kraft.