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(2) Der Bezirkshauptmann als Koordinator darf sich zur Besorgung seiner Aufgaben eines hiefür geeigneten, bei der Bezirkshauptmannschaft verwendeten Bediensteten bedienen.
(3) Der Bürgermeister als Koordinator darf sich zur Besorgung seiner Aufgaben einer hiefür geeigneten natürlichen oder juristischen Person bedienen; ausgenommen sind Anbieter von Leistungen der sozialen Mindestsicherung und der Chancengleichheit.
(4) Der Koordinator hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Grundsätze und Ziele nach § 40 Abs. 1 lit. a und b zu berücksichtigen. Empfehlungen des Fachtages nach § 40 Abs. 1 lit. c sind tunlichst zu berücksichtigen.
(5) Der sich aus der Erfüllung der Aufgaben in den Sozial- und Gesundheitssprengeln ergebende Aufwand ist vom Land zu tragen.
(6) Wurden Sozialzentren gebildet, hat sich der Koordinator eines geeigneten Leiters zu bedienen. Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß.
(7) Der Koordinator hat dem Fachtag über seine Tätigkeit vierteljährlich zu berichten. Dem Fachtag ist jedenfalls zu berichten, ob und welche Maßnahmen auf Grund von Empfehlungen des Fachtages getroffen wurden oder aus welchen Gründen Empfehlungen allenfalls nicht entsprochen werden konnte.
(2) Der Bezirkshauptmann als Koordinator darf sich zur Besorgung seiner Aufgaben eines hiefür geeigneten, bei der Bezirkshauptmannschaft verwendeten Bediensteten bedienen.
(3) Der Bürgermeister als Koordinator darf sich zur Besorgung seiner Aufgaben einer hiefür geeigneten natürlichen oder juristischen Person bedienen; ausgenommen sind Anbieter von Leistungen der sozialen Mindestsicherung und der Chancengleichheit.
(4) Der Koordinator hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Grundsätze und Ziele nach § 40 Abs. 1 lit. a und b zu berücksichtigen. Empfehlungen des Fachtages nach § 40 Abs. 1 lit. c sind tunlichst zu berücksichtigen.
(5) Der sich aus der Erfüllung der Aufgaben in den Sozial- und Gesundheitssprengeln ergebende Aufwand ist vom Land zu tragen.
(6) Wurden Sozialzentren gebildet, hat sich der Koordinator eines geeigneten Leiters zu bedienen. Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß.
(7) Der Koordinator hat dem Fachtag über seine Tätigkeit vierteljährlich zu berichten. Dem Fachtag ist jedenfalls zu berichten, ob und welche Maßnahmen auf Grund von Empfehlungen des Fachtages getroffen wurden oder aus welchen Gründen Empfehlungen allenfalls nicht entsprochen werden konnte.