§ 46 K-MSG (weggefallen)

Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Der Vorsitzende des Fachtages ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen§ 46 K-MSG seit 31.12.2022 weggefallen. Zu diesem Erfahrungsaustausch sind jedenfalls die Mitglieder des Fachtages, alle Anbieter von Sachleistungen im Sozial- und Gesundheitssprengel, die im Sprengel liegenden Krankenanstalten und die Gemeinden einzuladen.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.2022
Der Vorsitzende des Fachtages ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen§ 46 K-MSG seit 31.12.2022 weggefallen. Zu diesem Erfahrungsaustausch sind jedenfalls die Mitglieder des Fachtages, alle Anbieter von Sachleistungen im Sozial- und Gesundheitssprengel, die im Sprengel liegenden Krankenanstalten und die Gemeinden einzuladen.

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