§ 63 K-MSG (weggefallen)

Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Zur Beratung der Landesregierung in den Angelegenheiten der Mindestsicherung wird ein Beirat eingerichtet§ 63 K-MSG seit 31.12.2022 weggefallen. Er führt die Bezeichnung “Mindestsicherungsbeirat” und hat seinen Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Geschäftsstelle des Mindestsicherungsbeirates ist die mit den Angelegenheiten der Mindestsicherung betraute Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.2022
Zur Beratung der Landesregierung in den Angelegenheiten der Mindestsicherung wird ein Beirat eingerichtet§ 63 K-MSG seit 31.12.2022 weggefallen. Er führt die Bezeichnung “Mindestsicherungsbeirat” und hat seinen Sitz in Klagenfurt am Wörthersee. Geschäftsstelle des Mindestsicherungsbeirates ist die mit den Angelegenheiten der Mindestsicherung betraute Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung.

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