§ 5a K-LSchAG (weggefallen)

Kärntner Landes-Schulaufsichtsgesetz 1992 - K-LSchAG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates mit beschließender Stimme bilden, entsprechend den ihrer Bestellung zugrunde liegenden Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Parteien des Landtages, je eine Fraktion§ 5a K-LSchAG seit 31.12.2018 weggefallen. Der Präsident des Landesschulrates gehört der Fraktion jener im Landtag vertretenen Partei an, zu der er sich bekennt.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.2018
Die Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates mit beschließender Stimme bilden, entsprechend den ihrer Bestellung zugrunde liegenden Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Parteien des Landtages, je eine Fraktion§ 5a K-LSchAG seit 31.12.2018 weggefallen. Der Präsident des Landesschulrates gehört der Fraktion jener im Landtag vertretenen Partei an, zu der er sich bekennt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten