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(2) (entfällt)
(3) Den Bewerbern steht für jede Aufgabe bzw. Fragestellung eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten zur Verfügung.
(4) Der Landesschulrat hat zur inhaltlichen Vorbereitung der Aufgaben im Rahmen des Assessmentcenters sowie zur Moderation des Assessmentcenters Personen heranzuziehen, die über ein abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Psychologie verfügen.
(5) Die Beurteilung der besonderen Eignung zur Leitung der Schule auf Grund des Ergebnisses der Lösung von Aufgaben im Rahmen eines Assessmentcenters, hat durch jene Bewerter, die auf Grundlage von § 23 und 24 K-LG ermittelt worden sind, zu erfolgen.
(6) Die Bewerter haben autonom und in Selbstverantwortung eine Rangreihe der Bewerber zu erstellen und diese Rangreihe zu unterschreiben. Als Hilfsmittel für die Erstellung der Rangreihe dienen den Bewertern Beobachtungsbögen.
(7) Die Summe der Reihungszahlen in allen Rangreihen aller Bewerter ergibt den Rangwert des Bewerbers. Die Reihung der Rangwerte der Bewerber ergibt den Rangplatz des Bewerbers im Assessmentcenter.
(8) Die Beurteilungen und Reihungen sind dem Landesschulrat zur Erstattung des Vorschlages nach § 12 zu übermitteln.
(2) (entfällt)
(3) Den Bewerbern steht für jede Aufgabe bzw. Fragestellung eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten zur Verfügung.
(4) Der Landesschulrat hat zur inhaltlichen Vorbereitung der Aufgaben im Rahmen des Assessmentcenters sowie zur Moderation des Assessmentcenters Personen heranzuziehen, die über ein abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Psychologie verfügen.
(5) Die Beurteilung der besonderen Eignung zur Leitung der Schule auf Grund des Ergebnisses der Lösung von Aufgaben im Rahmen eines Assessmentcenters, hat durch jene Bewerter, die auf Grundlage von § 23 und 24 K-LG ermittelt worden sind, zu erfolgen.
(6) Die Bewerter haben autonom und in Selbstverantwortung eine Rangreihe der Bewerber zu erstellen und diese Rangreihe zu unterschreiben. Als Hilfsmittel für die Erstellung der Rangreihe dienen den Bewertern Beobachtungsbögen.
(7) Die Summe der Reihungszahlen in allen Rangreihen aller Bewerter ergibt den Rangwert des Bewerbers. Die Reihung der Rangwerte der Bewerber ergibt den Rangplatz des Bewerbers im Assessmentcenter.
(8) Die Beurteilungen und Reihungen sind dem Landesschulrat zur Erstattung des Vorschlages nach § 12 zu übermitteln.