§ 11 K-PfLAV (weggefallen)

Kärntner Pflichtschulleiterauswahlverfahrensverordnung – K-PfLAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Auswertung hat anhand von strukturierten Auswertungsprotokollen zu erfolgen und auch eine Summierung der gewichteten Rangplätze der Bewerber in den drei Verfahrensteilen (biographischer Parameter, Biographie, Assessmentcenter) darzustellen§ 11 K-PfLAV seit 31.12.2018 weggefallen. Die Gewichtung ergibt sich dadurch, dass der Rangplatz des Bewerbers im biographischen Parameter mit dem Faktor 1 multipliziert wird, der Rangplatz des Bewerbers in der Biographie mit dem Faktor 2 und der Rangplatz des Bewerbers im Assessmentcenter mit dem Faktor 2.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 18.09.2013 bis 31.12.2018
Die Auswertung hat anhand von strukturierten Auswertungsprotokollen zu erfolgen und auch eine Summierung der gewichteten Rangplätze der Bewerber in den drei Verfahrensteilen (biographischer Parameter, Biographie, Assessmentcenter) darzustellen§ 11 K-PfLAV seit 31.12.2018 weggefallen. Die Gewichtung ergibt sich dadurch, dass der Rangplatz des Bewerbers im biographischen Parameter mit dem Faktor 1 multipliziert wird, der Rangplatz des Bewerbers in der Biographie mit dem Faktor 2 und der Rangplatz des Bewerbers im Assessmentcenter mit dem Faktor 2.

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