§ 12a K-PfLAV (weggefallen)

Kärntner Pflichtschulleiterauswahlverfahrensverordnung – K-PfLAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Eine Verweisung in dieser Verordnung auf eines der nachstehend angeführten Gesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:

a)

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2014;

b)

Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – LVG, BGBl. Nr. 172/1966, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2013;

c)

Kärntner Landeslehrergesetz – K-LG, LGBl. Nr. 80/2000, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 40/2014.

§ 12a K-PfLAV seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 07.11.2014 bis 31.12.2018
Eine Verweisung in dieser Verordnung auf eines der nachstehend angeführten Gesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:

a)

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 8/2014;

b)

Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 – LVG, BGBl. Nr. 172/1966, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2013;

c)

Kärntner Landeslehrergesetz – K-LG, LGBl. Nr. 80/2000, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 40/2014.

§ 12a K-PfLAV seit 31.12.2018 weggefallen.

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