§ 4 K-VPPV 2014 (weggefallen)

Kärntner Vergabe- Publikations- und Pauschalgebührenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
Für Anträge gemäß den § 13 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 und 24 K-VergRGVPPV 2014 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

319 Euro

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung bzw. nach

vorherigem Aufruf zum Wettbewerb – Bauaufträge

1062 Euro

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung bzw. nach

vorherigem Aufruf zum Wettbewerb – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

530 Euro

Verfahren ohne Bekanntmachung gemäß den §§ 37 Z 2 und 38 Abs. 2 Z 1

und 2 und Abs. 3 BVergG 2006

530 Euro

Bauaufträge gemäß § 37 Z 1 BVergG 2006

1062 Euro

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

3186 Euro

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im

Unterschwellenbereich

1062 Euro

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

6369 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im

Oberschwellenbereich

2123 Euro

seit 23.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 01.10.2016 bis 23.05.2019
Für Anträge gemäß den § 13 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 und 24 K-VergRGVPPV 2014 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Pauschalgebühr zu entrichten:

Direktvergaben

319 Euro

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung bzw. nach

vorherigem Aufruf zum Wettbewerb – Bauaufträge

1062 Euro

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung bzw. nach

vorherigem Aufruf zum Wettbewerb – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

530 Euro

Verfahren ohne Bekanntmachung gemäß den §§ 37 Z 2 und 38 Abs. 2 Z 1

und 2 und Abs. 3 BVergG 2006

530 Euro

Bauaufträge gemäß § 37 Z 1 BVergG 2006

1062 Euro

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

3186 Euro

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im

Unterschwellenbereich

1062 Euro

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

6369 Euro

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im

Oberschwellenbereich

2123 Euro

seit 23.05.2019 weggefallen.

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