§ 7 K-VPPV 2014 (weggefallen)

Kärntner Vergabe- Publikations- und Pauschalgebührenverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen nach dem Bundesvergabegesetz 2006, dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 und der Pauschalgebühren für Vergabenachprüfungsverfahren (Kärntner Vergabe- Publikations- und Pauschalgebührenverordnung 2013 –§ 7 K-VPPV 2013), LGBl. Nr. 117/2012 idF LGBl. Nr. 76/2013 außer Kraft2014 seit 23.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 19.09.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.09.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen nach dem Bundesvergabegesetz 2006, dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 und der Pauschalgebühren für Vergabenachprüfungsverfahren (Kärntner Vergabe- Publikations- und Pauschalgebührenverordnung 2013 –§ 7 K-VPPV 2013), LGBl. Nr. 117/2012 idF LGBl. Nr. 76/2013 außer Kraft2014 seit 23.05.2019 weggefallen.

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