§ 1 T-BT (weggefallen)

Buchmacher- und Totalisateurgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2019 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz gilt für die gewerbsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Buchmacher oder Totalisateur§ 1 T-BT seit 02.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 02.08.2019

In Kraft vom 10.12.2010 bis 02.08.2019
Dieses Gesetz gilt für die gewerbsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Buchmacher oder Totalisateur§ 1 T-BT seit 02.08.2019 weggefallen.

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