§ 5a T-BT (weggefallen)

Buchmacher- und Totalisateurgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2019 bis 31.12.9999
Für die diesem Gesetz unterliegenden Berufe gilt hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungen im Ausland der 3§ 5a T-BT seit 02.08.2019 weggefallen. Abschnitt des Tiroler EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes mit Ausnahme von dessen § 10 sinngemäß auch für Ausbildungen und entsprechende berufliche Tätigkeiten, die in anderen als den in dessen § 7 Abs. 1 lit. a genannten Staaten absolviert bzw. ausgeübt werden.

Stand vor dem 02.08.2019

In Kraft vom 05.07.2017 bis 02.08.2019
Für die diesem Gesetz unterliegenden Berufe gilt hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungen im Ausland der 3§ 5a T-BT seit 02.08.2019 weggefallen. Abschnitt des Tiroler EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes mit Ausnahme von dessen § 10 sinngemäß auch für Ausbildungen und entsprechende berufliche Tätigkeiten, die in anderen als den in dessen § 7 Abs. 1 lit. a genannten Staaten absolviert bzw. ausgeübt werden.

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