Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Satzung der Kärntner Landesholding kann, soweit es sich nicht um die Erlassung der Satzung oder ihre Änderung handelt, für den Aufsichtsrat eine Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe vorsehen§ 25 K-LHG seit 03.05.2016 weggefallen. Für den Vorstand ist eine Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe unzulässig.
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(2) Die Satzung der Kärntner Landesholding kann, soweit es sich nicht um die Erlassung der Satzung oder ihre Änderung handelt, für den Aufsichtsrat eine Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe vorsehen§ 25 K-LHG seit 03.05.2016 weggefallen. Für den Vorstand ist eine Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe unzulässig.