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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die im Abs§ 10 T-BT seit 02.08.2019 weggefallen. 1 genannten Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Gewerbeinhabers der Inhaber der Bewilligung tritt und die für die Vollziehung dieser Bestimmungen, mit Ausnahme jener nach lit. d, zuständige Behörde die Landesregierung ist.
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(2) Die im Abs§ 10 T-BT seit 02.08.2019 weggefallen. 1 genannten Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Gewerbeinhabers der Inhaber der Bewilligung tritt und die für die Vollziehung dieser Bestimmungen, mit Ausnahme jener nach lit. d, zuständige Behörde die Landesregierung ist.