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Legende:
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(2) Die Überprüfungsbefugnis schließt im Fall des dringenden Verdachts einer Übertretung nach diesem Gesetz die Überprüfung der verwendeten Geräte und der verwendeten Programme sowie einzelner Geräte- und Programmteile außerhalb des Aufstellungsortes mit ein. Zum Zweck der Überprüfung hat der Betreiber dem überprüfenden Organ der Behörde oder den von ihr beigezogenen Sachverständigen die Durchführung von Wetten ohne Entgelt zu ermöglichen, die Geräte zu öffnen und die Datenträger (Platinen, Festplatten, etc.) der Programme auszuhändigen. Die überprüften Geräte dürfen nicht ausgeschaltet oder vom Stromnetz genommen werden, bevor die Organe der Behörden oder die Sachverständigen etwaige Testwetten durchgeführt haben.
(2) Die Überprüfungsbefugnis schließt im Fall des dringenden Verdachts einer Übertretung nach diesem Gesetz die Überprüfung der verwendeten Geräte und der verwendeten Programme sowie einzelner Geräte- und Programmteile außerhalb des Aufstellungsortes mit ein. Zum Zweck der Überprüfung hat der Betreiber dem überprüfenden Organ der Behörde oder den von ihr beigezogenen Sachverständigen die Durchführung von Wetten ohne Entgelt zu ermöglichen, die Geräte zu öffnen und die Datenträger (Platinen, Festplatten, etc.) der Programme auszuhändigen. Die überprüften Geräte dürfen nicht ausgeschaltet oder vom Stromnetz genommen werden, bevor die Organe der Behörden oder die Sachverständigen etwaige Testwetten durchgeführt haben.