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Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:
1. | Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, BGBl. Nr. 112, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
2. | Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
3. | Maß- und Eichgesetz – MEG, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
4. | Kraftfahrliniengesetz 1999 – KflG, BGBl. I Nr. 203/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
5. |
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Verweise in dieser Verordnung auf Bundesgesetze sind als Verweise auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:
1. | Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, BGBl. Nr. 112, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
2. | Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
3. | Maß- und Eichgesetz – MEG, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
4. | Kraftfahrliniengesetz 1999 – KflG, BGBl. I Nr. 203/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz | |||||||||
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