§ 23 SOG 2003 (weggefallen)

Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 - SOG 2003, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Führt der Projektwerber einen Architekturwettbewerb durch, dem die Wettbewerbsbedingungen im Sinne des § 22 Abs. 4 zugrunde liegen und bei dem ein vom Sachverständigenbeirat bzw§ 23 SOG 2003 seit 31.12.2020 weggefallen. Gestaltungsbeirat bestimmtes Mitglied desselben dem Preisgericht beigezogen wird, so wird vermutet, dass das aus dem Wettbewerb hervorgehende Siegerprojekt die Bewilligungsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1 sowie nach § 18 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung 2018 grundsätzlich erfüllt.

(2) Bei Bauvorhaben, die einem Siegerprojekt entsprechen, auf das die Vermutung nach Abs. 1 zutrifft, ist das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1 sowie nach § 18 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung 2018 nur mehr in Ansehung der Detailplanung zu prüfen.

(3) Die Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorliegen des Ergebnisses des Architekturwettbewerbes um die Baubewilligung für das betreffende Vorhaben angesucht wird.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.2020
(1) Führt der Projektwerber einen Architekturwettbewerb durch, dem die Wettbewerbsbedingungen im Sinne des § 22 Abs. 4 zugrunde liegen und bei dem ein vom Sachverständigenbeirat bzw§ 23 SOG 2003 seit 31.12.2020 weggefallen. Gestaltungsbeirat bestimmtes Mitglied desselben dem Preisgericht beigezogen wird, so wird vermutet, dass das aus dem Wettbewerb hervorgehende Siegerprojekt die Bewilligungsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1 sowie nach § 18 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung 2018 grundsätzlich erfüllt.

(2) Bei Bauvorhaben, die einem Siegerprojekt entsprechen, auf das die Vermutung nach Abs. 1 zutrifft, ist das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen nach § 15 Abs. 1 sowie nach § 18 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung 2018 nur mehr in Ansehung der Detailplanung zu prüfen.

(3) Die Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorliegen des Ergebnisses des Architekturwettbewerbes um die Baubewilligung für das betreffende Vorhaben angesucht wird.

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