§ 41 SOG 2003 (weggefallen)

Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 - SOG 2003, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Bescheide, mit denen eine Bewilligung nach diesem Gesetz entgegen dem § 17 Abs. 4 oder 5, gegebenenfalls in Verbindung mit § 5 Abs. 2, ohne Einholung eines Gutachtens des Sachverständigenbeirates, des Vertreters der Gemeinde im Sachverständigenbeirat bzw§ 41 SOG 2003 seit 31.12.2020 weggefallen. des Gestaltungsbeirates erteilt worden ist, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 12.09.2003 bis 31.12.2020
Bescheide, mit denen eine Bewilligung nach diesem Gesetz entgegen dem § 17 Abs. 4 oder 5, gegebenenfalls in Verbindung mit § 5 Abs. 2, ohne Einholung eines Gutachtens des Sachverständigenbeirates, des Vertreters der Gemeinde im Sachverständigenbeirat bzw§ 41 SOG 2003 seit 31.12.2020 weggefallen. des Gestaltungsbeirates erteilt worden ist, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler.

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