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Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2003 über besondere
Fachkenntnisse für bestimmte Tätigkeiten und ihren Nachweis
(Fachkenntnisse-Verordnung – Fachk-V)
LGBl. Nr. 134/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 3 Abs. 6 lit. d des Tiroler Bedienstetenschutzgesetzes 2003, LGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2003 über besondere
Fachkenntnisse für bestimmte Tätigkeiten und ihren Nachweis
(Fachkenntnisse-Verordnung – Fachk-V)
LGBl. Nr. 134/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 3 Abs. 6 lit. d des Tiroler Bedienstetenschutzgesetzes 2003, LGBl. Nr. 75, wird verordnet: