§ 1 JBed-V Geltungsbereich

Jugendbedienstetenschutz-Verordnung – JBed-V

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2015 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen, mit Ausnahme der Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 79/2003BGBl. I Nr. 78/2015.

Stand vor dem 22.12.2015

In Kraft vom 31.12.2003 bis 22.12.2015

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen, mit Ausnahme der Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 79/2003BGBl. I Nr. 78/2015.

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