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Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:
1. | Richtlinie 94/33/EG des Rates über den Jugendarbeitsschutz, ABl. 1994 Nr. L 216, S. 12, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S.1, | |||||||||
2. | Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung), ABl. 2006 Nr. L 114, S. 38, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/64/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 8. |
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:
1. | Richtlinie 94/33/EG des Rates über den Jugendarbeitsschutz, ABl. 1994 Nr. L 216, S. 12, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S.1, | |||||||||
2. | Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung), ABl. 2006 Nr. L 114, S. 38, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/64/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 8. |