§ 28 VPhE

Verordnung über physikalische Einwirkungen – VPhE

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.10.2016 bis 31.12.9999

Durch dieseDie in dieser Verordnung genannten internationale Norm ISO 1999:2013 und die ÖNORM ISO 2631-1:2007, ÖNORM EN ISO 5349-1:2001 sowie ÖVE/ÖNORM EN 61672-1:2015 liegen bei der Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen des Amtes der Tiroler Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten auf. Sie können auch beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1020 Wien, bezogen werden folgende Richtlinien umgesetzt:.

1.

Richtlinie 02/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. 2002 Nr. L 177, S. 13, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

2.

Richtlinie 03/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 2003 Nr. L 42, S. 38, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

3.

Richtlinie 06/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung), ABl. 2006 Nr. L 114, S. 38, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/64/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 8.

Stand vor dem 27.10.2016

In Kraft vom 23.12.2015 bis 27.10.2016

Durch dieseDie in dieser Verordnung genannten internationale Norm ISO 1999:2013 und die ÖNORM ISO 2631-1:2007, ÖNORM EN ISO 5349-1:2001 sowie ÖVE/ÖNORM EN 61672-1:2015 liegen bei der Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen des Amtes der Tiroler Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten auf. Sie können auch beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, 1020 Wien, bezogen werden folgende Richtlinien umgesetzt:.

1.

Richtlinie 02/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. 2002 Nr. L 177, S. 13, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

2.

Richtlinie 03/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 2003 Nr. L 42, S. 38, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

3.

Richtlinie 06/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung), ABl. 2006 Nr. L 114, S. 38, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/64/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 8.

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