Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Gemeinden haben die Erziehungsberechtigten jener Kinder, die bis zum 31Ablauf des 1. AugustSeptember des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben und einer Verpflichtung zum Kindergartenbesuch unterliegen, bis zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahres über die halbtägige beitragsfreie Besuchspflicht zu informieren.
Die Gemeinden haben die Erziehungsberechtigten jener Kinder, die bis zum 31Ablauf des 1. AugustSeptember des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben und einer Verpflichtung zum Kindergartenbesuch unterliegen, bis zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahres über die halbtägige beitragsfreie Besuchspflicht zu informieren.