§ 5 BSuL-V Umsetzung von Unionsrecht

Bildschirmarbeits- und Lasten-Verordnung – BSuL-V

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2015 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1. Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 9;

Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 9, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21;

1.

2. Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 14.

Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 14, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21.

2.

Stand vor dem 22.12.2015

In Kraft vom 31.12.2003 bis 22.12.2015

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1. Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 9;

Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 9, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21;

1.

2. Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 14.

Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 14, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21.

2.

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