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Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:
Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 9, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21; | ||||||||||||||||||
1. | ||||||||||||||||||
Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 14, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21. | ||||||||||||||||||
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Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:
Richtlinie 90/269/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 9, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21; | ||||||||||||||||||
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Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl. 1990 Nr. L 156, S. 14, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21. | ||||||||||||||||||
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