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Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2003 über die
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und sonstige
Dokumentationspflichten (Dokumentations-Verordnung – Dok-V)
LGBl.Nr. 132/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 3 Abs. 6, 5 Abs. 4 und 23 des Tiroler Bedienstetenschutzgesetzes 2003, LGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verordnung der Landesregierung vom 16. Dezember 2003 über die
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und sonstige
Dokumentationspflichten (Dokumentations-Verordnung – Dok-V)
LGBl.Nr. 132/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 3 Abs. 6, 5 Abs. 4 und 23 des Tiroler Bedienstetenschutzgesetzes 2003, LGBl. Nr. 75, wird verordnet: