Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Entscheidung der Landesregierung über die Bewilligung hat innerhalb von drei Monaten ab Einlangen des Antrages zu erfolgen.
(3) Die Bewilligung ist zu versagen, wenn
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(4) Die Übernahme eines Kindes in die Tagesbetreuung ist von der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Tag vor der Übernahme der Landesregierung zu melden.
(5) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist zu entziehen, wenn
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(2) Die Entscheidung der Landesregierung über die Bewilligung hat innerhalb von drei Monaten ab Einlangen des Antrages zu erfolgen.
(3) Die Bewilligung ist zu versagen, wenn
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(4) Die Übernahme eines Kindes in die Tagesbetreuung ist von der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Tag vor der Übernahme der Landesregierung zu melden.
(5) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist zu entziehen, wenn
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