Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde nach den §§ 2, 6 und 9 kann Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde und der unabhängige Verwaltungssenatdas Landesverwaltungsgericht haben der Landesregierung Bescheide bzw. Entscheidungen nach den §§ 2, 6 und 9 zur Kenntnis zu bringen.
(1) Gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde nach den §§ 2, 6 und 9 kann Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde und der unabhängige Verwaltungssenatdas Landesverwaltungsgericht haben der Landesregierung Bescheide bzw. Entscheidungen nach den §§ 2, 6 und 9 zur Kenntnis zu bringen.