§ 1 T-DDJ 2004 Geschäftsordnung

Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.12.2015 bis 31.12.9999

Die in der Anlage enthaltene Geschäftsordnung für den Bezirksjagdbeirat bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

Stand vor dem 02.12.2015

In Kraft vom 01.07.2004 bis 02.12.2015

Die in der Anlage enthaltene Geschäftsordnung für den Bezirksjagdbeirat bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

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