Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Über jede Sitzung des Bezirksjagdbeirates ist eine Niederschrift zu verfassen. Sie hat zu enthalten:
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(3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen.
Kanzleiarbeiten
Die Kanzleiarbeiten des Bezirksjagdbeirates sind von der am Sitz des Bezirksjagdbeirates zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu besorgen.
(2) Über jede Sitzung des Bezirksjagdbeirates ist eine Niederschrift zu verfassen. Sie hat zu enthalten:
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(3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen.
Kanzleiarbeiten
Die Kanzleiarbeiten des Bezirksjagdbeirates sind von der am Sitz des Bezirksjagdbeirates zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu besorgen.