§ 9 T-ZDJ 2004 (weggefallen)

Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 9 T-ZDJ 2004 seit 31.03.2024 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 16/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 14/2004, außer Kraft.

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 03.12.2015 bis 31.03.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 9 T-ZDJ 2004 seit 31.03.2024 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 16/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 14/2004, außer Kraft.

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