§ 18 W-GSAG (weggefallen)

Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Der Magistrat kann Vereinbarungen über die zu entrichtende Steuer treffen, soweit diese die Besteuerung vereinfachen und das steuerliche Ergebnis bei den Steuerpflichtigen nicht wesentlich verändern§ 18 W-GSAG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2016
Der Magistrat kann Vereinbarungen über die zu entrichtende Steuer treffen, soweit diese die Besteuerung vereinfachen und das steuerliche Ergebnis bei den Steuerpflichtigen nicht wesentlich verändern§ 18 W-GSAG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

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