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Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
1. |
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2. | Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherr-schung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließen-den Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012, S. 1 | |||||||||
3. | die Richtlinie 2015/996 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 168 vom 1.7.2015, S 1, in der Fassung der Berichtigung durch ABl. Nr. L 5 vom 10.1.2018, S 35. |
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
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2. | Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherr-schung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließen-den Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom 24.7.2012, S. 1 | |||||||||
3. | die Richtlinie 2015/996 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 168 vom 1.7.2015, S 1, in der Fassung der Berichtigung durch ABl. Nr. L 5 vom 10.1.2018, S 35. |