Art. 1 § 15 W-BAO 1992 Berufsbezeichnungen

Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2014 bis 31.12.9999

Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung berechtigt je nach Ausbildungsgebiet zur Führung einer der Berufsbezeichnungfolgenden Berufsbezeichnungen, wobei je nach Geschlecht der Ausdruck „Meisterin“ oder „Meister“ in Verbindung mit der Bezeichnung des Lehrberufes. Daraus ergeben sich folgende Berufsbezeichnungenanzuführen ist:

1.

LandwirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Landwirtschaft,

2.

Meisterin/Meister des ländlichenländliches Betriebs- und HaushaltsmanagementsHaushaltsmanagement,

3.

GärtnermeisterMeisterin/Meister Gartenbau,

4.

FeldgemüsebaumeisterMeisterin/Meister Feldgemüsebau,

5.

ObstbaumeisterMeisterin/Meister Obstbau und Obstverwertung,

6.

Meisterin/Meister Weinbau- und KellermeisterKellerwirtschaft,

7.

Meisterin/Meister Molkerei- und KäsereimeisterKäsereiwirtschaft,

8.

PferdewirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Pferdewirtschaft,

9.

FischereimeisterMeisterin/Meister Fischereiwirtschaft,

10.

GeflügelwirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Geflügelwirtschaft,

11.

Bienenwirtschaftsmeister (Imkermeister)Meisterin/Meister Bienenwirtschaft,

12.

ForstwirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Forstwirtschaft,

13.

ForstgartenmeisterMeisterin/Meister Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

14.

Meisterin/Meister der landwirtschaftlichenlandwirtschaftliche Lagerhaltung.,

15.

Meisterin/Meister Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.

Stand vor dem 03.06.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 03.06.2014

Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung berechtigt je nach Ausbildungsgebiet zur Führung einer der Berufsbezeichnungfolgenden Berufsbezeichnungen, wobei je nach Geschlecht der Ausdruck „Meisterin“ oder „Meister“ in Verbindung mit der Bezeichnung des Lehrberufes. Daraus ergeben sich folgende Berufsbezeichnungenanzuführen ist:

1.

LandwirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Landwirtschaft,

2.

Meisterin/Meister des ländlichenländliches Betriebs- und HaushaltsmanagementsHaushaltsmanagement,

3.

GärtnermeisterMeisterin/Meister Gartenbau,

4.

FeldgemüsebaumeisterMeisterin/Meister Feldgemüsebau,

5.

ObstbaumeisterMeisterin/Meister Obstbau und Obstverwertung,

6.

Meisterin/Meister Weinbau- und KellermeisterKellerwirtschaft,

7.

Meisterin/Meister Molkerei- und KäsereimeisterKäsereiwirtschaft,

8.

PferdewirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Pferdewirtschaft,

9.

FischereimeisterMeisterin/Meister Fischereiwirtschaft,

10.

GeflügelwirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Geflügelwirtschaft,

11.

Bienenwirtschaftsmeister (Imkermeister)Meisterin/Meister Bienenwirtschaft,

12.

ForstwirtschaftsmeisterMeisterin/Meister Forstwirtschaft,

13.

ForstgartenmeisterMeisterin/Meister Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

14.

Meisterin/Meister der landwirtschaftlichenlandwirtschaftliche Lagerhaltung.,

15.

Meisterin/Meister Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung.

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