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Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle untersteht der Aufsicht der Landesregierung. Die Aufsichtsbehörde hat gesetzwidrige Beschlüsse des Ausschusses aufzuheben und ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle durch geeignete Maßnahmen zu unterrichten.
Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle untersteht der Aufsicht der Landesregierung. Die Aufsichtsbehörde hat gesetzwidrige Beschlüsse des Ausschusses aufzuheben und ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle durch geeignete Maßnahmen zu unterrichten.