§ 52 L-GlBG 2005 Dauer der Funktionen

Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005 - L-GlBG 2005

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.01.2005 bis 31.07.2024

Die Tätigkeit als Mitglied der Gleichbehandlungskommission, als Gleichbehandlungsbeauftragte(r) und als Vertrauensperson dauert fünf Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.

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In Kraft vom 12.01.2005 bis 31.07.2024

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