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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Im Falle eines Wechsels in der Person des Inhabers des Campingplatzes gehen die aus der Errichtungs- und Änderungsbewilligung sowie der Betriebsbewilligung Bewilligung nach § 8 sich ergebenden Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber des Campingplatzes über. Ein solcher Wechsel ist der Bezirksverwaltungsbehörde vom neuen Inhaber unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle eines Wechsels in der Person des Inhabers des Campingplatzes gehen die aus der Errichtungs- und Änderungsbewilligung sowie der Betriebsbewilligung Bewilligung nach § 8 sich ergebenden Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber des Campingplatzes über. Ein solcher Wechsel ist der Bezirksverwaltungsbehörde vom neuen Inhaber unverzüglich anzuzeigen.