§ 14 T-GV

Gentechnik-Vorsorgegesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates, ABl. 2001 Nr. L 106, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/350/EU, ABl. 2018 Nr. L 67, S. 30, umgesetzt.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 29.06.2016 bis 31.12.2019

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates, ABl. 2001 Nr. L 106, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/350/EU, ABl. 2018 Nr. L 67, S. 30, umgesetzt.

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