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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. November 1969 über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung)
StF: LGBl. Nr. 49/1969 LGBl. Nr. 49/1969
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere der §§ 7, 13 Abs. 5, 22 Abs. 7 und 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 284/1971 wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. November 1969 über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für die Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Geschäftsordnung)
StF: LGBl. Nr. 49/1969 LGBl. Nr. 49/1969
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere der §§ 7, 13 Abs. 5, 22 Abs. 7 und 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 284/1971 wird verordnet: