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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. September 1967 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)
StF: LGBl. Nr. 28/1967 LGBl. Nr. 28/1967
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. September 1967 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)
StF: LGBl. Nr. 28/1967 LGBl. Nr. 28/1967
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, wird verordnet: