Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung (Bgld. LPW) Fundstelle

Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.03.1987 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. September 1967 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)

StF: LGBl. Nr. 28/1967 LGBl. Nr. 28/1967

Änderung

LGBl. Nr. 22/1987

LGBl. Nr. 29/1996

LGBl. Nr. 15/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, wird verordnet:

Stand vor dem 18.03.1987

In Kraft vom 30.09.1967 bis 18.03.1987

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. September 1967 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen, für die Landeslehrer für Berufsschulen und für Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Burgenländische Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung)

StF: LGBl. Nr. 28/1967 LGBl. Nr. 28/1967

Änderung

LGBl. Nr. 22/1987

LGBl. Nr. 29/1996

LGBl. Nr. 15/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, wird verordnet:

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