Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Eine Gefährdung der Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen liegt insbesondere vor, wenn durch das Weiden
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verursacht würde.
(3) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist befristet, mit Auflagen oder unter Bedingungen zu erteilen, soweit dies zur Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen erforderlich ist.
(2) Eine Gefährdung der Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen liegt insbesondere vor, wenn durch das Weiden
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verursacht würde.
(3) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist befristet, mit Auflagen oder unter Bedingungen zu erteilen, soweit dies zur Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen erforderlich ist.