§ 61 T-WO Förderungsmaßnahmen

Waldordnung 2005, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999

Förderungsmaßnahmen sind:

a)

Beratung,

b)

Schulung und Ausbildung,

c)

Gewährung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen,

d)

Dienst- und Sachleistungen.,

e)

Beiträge zum Personalaufwand für die Gemeindewaldaufseher.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 20.07.2005 bis 31.12.2017

Förderungsmaßnahmen sind:

a)

Beratung,

b)

Schulung und Ausbildung,

c)

Gewährung von Beihilfen und Ausgleichszahlungen,

d)

Dienst- und Sachleistungen.,

e)

Beiträge zum Personalaufwand für die Gemeindewaldaufseher.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten