§ 13 TUIG Umsetzung von Unionsrecht, Inkrafttreten

Umweltinformationsgesetz 2005 - TUIG 2005, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.05.2011 bis 31.12.9999

(1) Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG (ABl. 2003, Nr. L 41, S. 26 bis 32) umgesetzt.

(2) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt das Tiroler Umweltinformationsgesetz, LGBl. Nr. 3/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2000 außer Kraft.

Stand vor dem 19.05.2011

In Kraft vom 16.12.2005 bis 19.05.2011

(1) Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG (ABl. 2003, Nr. L 41, S. 26 bis 32) umgesetzt.

(2) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt das Tiroler Umweltinformationsgesetz, LGBl. Nr. 3/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2000 außer Kraft.

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