§ 4 TGFG Beiträge des Landes Tirol

Gesundheitsfondsgesetz - TGFG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

(1)

Das Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:

a)

im Jahr 2017 126.491.000,- Euro,

b)

im Jahr 2018 132.816.000,- Euro,

c)

im Jahr 2019 139.457.000,- Euro,

d)

im Jahr 2020 146.430.000,- Euro,

e)

im Jahr 2021 153.751.000,- Euro,

f)

im Jahr 2022 161.439.000,- Euro,

g)

im Jahr 2023 169.510.000,- Euro.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

  1. (1)Absatz einsDas Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:
    1. a)Litera aim Jahr 2024 189.852.000,- Euro,
    2. b)Litera bab dem Jahr 2025 jeweils in der Höhe des um die Inflationsrate zuzüglich 3 Prozentpunkte veränderten Vorjahresbetrags. Die Inflationsrate errechnet sich aus der prozentuellen Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 für den September des vorangegangenen Jahres gegenüber dem September des zweitvorangegangenen Jahres.
  2. (2)Absatz 2Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.2023

(1)

Das Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:

a)

im Jahr 2017 126.491.000,- Euro,

b)

im Jahr 2018 132.816.000,- Euro,

c)

im Jahr 2019 139.457.000,- Euro,

d)

im Jahr 2020 146.430.000,- Euro,

e)

im Jahr 2021 153.751.000,- Euro,

f)

im Jahr 2022 161.439.000,- Euro,

g)

im Jahr 2023 169.510.000,- Euro.

(2) Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

  1. (1)Absatz einsDas Land Tirol hat an den Fonds Beiträge in folgender Höhe zu leisten:
    1. a)Litera aim Jahr 2024 189.852.000,- Euro,
    2. b)Litera bab dem Jahr 2025 jeweils in der Höhe des um die Inflationsrate zuzüglich 3 Prozentpunkte veränderten Vorjahresbetrags. Die Inflationsrate errechnet sich aus der prozentuellen Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 für den September des vorangegangenen Jahres gegenüber dem September des zweitvorangegangenen Jahres.
  2. (2)Absatz 2Diese Beiträge sind im jeweiligen Jahr in zwölf gleich hohen Teilbeträgen jeweils bis zum Ende eines jeden Monats an den Fonds zu leisten.

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