Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung (WVAF) Fundstelle

Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von Rechtsträgern und Mindestanforderungen für die Umsetzung der Grundsätze einer risikoaversen Ausrichtung der Finanzgebarung (Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung – WVAF)

Stf: LGBl. Nr. 57/2013

Änderung

LGBl. 27/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2, 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von Rechtsträgern und Mindestanforderungen für die Umsetzung der Grundsätze einer risikoaversen Ausrichtung der Finanzgebarung (Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung – WVAF)

Stf: LGBl. Nr. 57/2013

Änderung

LGBl. 27/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 1 Abs. 2, 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, wird verordnet:

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